Auf schneeglatten Straßen unterwegs zu sein birgt für Fahrer eines Mietwagens gleich mehrere Risiken: Sollte es zu einem Unfall kommen, ist nicht nur die Gesundheit gefährdet, sondern auch die Geldbörse. Denn wer mit einem Fahrzeug, an dem nur Sommer- oder Allwetterreifen montiert sind, einen Schaden anrichtet, riskiert den Versicherungsschutz. Zwar werde etwa eine Vollkasko dadurch nicht gekündigt, so Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. "Wenn aber der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen." Wie hoch der Anteil ist, den der Unfallfahrer selbst bezahlen muss, wird im Einzelfall entschieden.

Unbrauchbar ist übrigens die Ausrede, am Mietwagen sei ja keine wintertaugliche Bereifung montiert gewesen. "Die Autovermieter sind nicht verpflichtet, ihre Fahrzeug- Flotten mit Winterreifen auszurüsten", sagt Herbert Engelmohr vom "Automobilclub von Deutschland". "Verantwortlich für die richtige Bereifung ist der Fahrer." Der Experte rät, Winterreifen explizit mitzubuchen und sich dies bestätigen zu lassen. Vor Abfahrt dann auf Nummer sicher gehen und nachschauen, ob die Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol für M+S-Reifen (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind. Wer dafür bezahlt? Der Kunde. Die Preise sind sehr unterschiedlich, Starcar verlangt 4,99 Euro für einen Satz Winterreifen, Sixt ab 16 Euro. Pro Tag.
Winterreifenpflicht in Europa
Keine Winterreifenpflicht: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Spanien
Winterreifenpflicht je nach Straßenverhältnissen: Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Tschechien, Ungarn
Winterreifenpflicht: Österreich, Finnland
Quelle: www.avd.de,