Welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um als Heilbad oder Kurort staatlich anerkannt zu werden, legen der Deutsche Tourismus- und der Deutsche Heilbäderverband gemeinsam fest. Beim Heilbad reicht es nicht, dass eine Quelle vorhanden ist oder ein Bad, sondern es muss ein Gutachten über die Qualität der Quelle geben, mindestens einen Bade- oder Kurarzt im Ort, und es müssen weitere Einrichtungen wie ein Kurhaus vorhanden sein.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kommune die "Prädikatisierung" vom zuständigen Landesministerium erhalten. Das "Bad" wird gesondert beantragt, es steht dann frei, Kurtaxe zu erheben. Allein die Außenwirkung ist meist von Vorteil. Aachen zum Beispiel verzichtet jedoch lieber, weil die alphabetische Einordnung verlorenginge. Und es gibt Orte wie Bad Essen, die den Kurbetrieb längst eingestellt haben, aber aus historischen Gründen "Bad" bleiben.

Phänomene des Reisens, erklärt von Experten: Markus Schneid, Geschäftsführer des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. in Berlin
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