Anzeige
Anzeige

Reiserecht Unqualifizierte Reiseleitung

Wenn der Ersatzreiseleiter aus dem Reiseführer vorliest, macht die Studienreise nicht wirklich Spaß. Was kann man als Betroffener tun?

Der Fall:

Leserin K. hat schon einiges gesehen von der Welt, aber in Chile war sie noch nie. Und als sie eine Reise in das südamerikanische Land plante, wollte sie auch in das größte von Menschen geschaffene Loch blicken: in die Chuquicamata-Mine. Frau K. buchte eine Rundreise bei einem Chile-Spezialisten in Freiburg. Doch dann ging aus Sicht der Urlauberin so ziemlich alles schief: Es begann mit kleineren Unstimmigkeiten, etwa dass es zwölf statt, wie ausgeschrieben, zehn Teilnehmer gab, weshalb es in den Fahrzeugen eng zuging. Dass man fast ganztägig im Bus saß, meist abends ankam und im Dunkeln eigentlich nur noch ins Bett gehen konnte. Dass der Reiseleiter leider ausgefallen war und dessen Ersatzmann von einem Ersatzmann ersetzt werden musste, der gar kein Reiseleiter war, sondern nichts anderes konnte, als aus einem Reiseführer vorzulesen. Als dann noch die Fahrt zum Riesenloch aus Termingründen abgesagt wurde, platzte Frau K. der Kragen: Sie beschwerte sich vor Ort und fi ndet auch die 500-Euro-Entschädigung für die 4000 Euro teure Tour zu wenig. Wir baten unseren Reiserechtler Prof. Ernst Führich um eine Einschätzung.

Die Antwort des Experten:

"Fehlt bei einer Studienreise der Reiseleitung die Qualifikation, kann der Gesamtpreis bis zu 20 Prozent zurückverlangt werden."

Reiserecht: Unqualifizierte Reiseleitung
© privat

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.

Ihre Fälle

Hatten Sie auch Ärger im Urlaub? Dann schildern Sie uns Ihren Fall per Mail: geo-saison@geo.de

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel