Der Fall:
Beim Rückflug mit einer US-Airline von Los Angeles nach Frankfurt kamen von drei Koffern zwei völlig zerbeult an. Der zuständige Gepäckschalter weigerte sich, den Fall aufzunehmen, Grund: Die US-Linie reguliere Kofferschäden generell nicht, man solle es jedoch dennoch direkt bei der Fluggesellschaft per E-Mail versuchen. Die Antwort lautete tatsächlich: keine Schadensregulierung, und das, obwohl eine Haftung für Airlines gesetzlich vorgeschrieben ist. Darf die US-Linie das international geltende Recht ignorieren?
Die Antwort des Experten:
"Nein. Nach dem international geltenden Montrealer Übereinkommen müssen auch US-amerikanische Airlines bei der Ankunft des Fluges eine Schadensanzeige annehmen. Beschädigungen müssen bis sieben Tage nach der Ankunft schriftlich mitgeteilt werden, Adressat ist die Airline oder ihr Bevollmächtiger, etwa der Flughafenbetreiber."

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.
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