Der Fall:
Herr und Frau M. machten den Pauschalurlaub des Lebens: vier Wochen Safari in Kenia, dann zehn Tage Badeurlaub auf Sansibar, leider ohne Frau M.s Koffer, der nie ankam. In der Wildnis musste Frau M. Tag für Tag die Kleidung tragen, die sie im Flugzeug angehabt hatte. Erst Tage, nachdem die M.s wieder zu Hause waren, wurde das Gepäckstück bei der Heimatadresse abgeliefert. Die Airline zahlte nichts, schließlich sei es ja wieder aufgetaucht. Ist das rechtens?
Die Antwort des Experten:
"Nein. Steht das Gepäck während der Dauer einer Pauschalreise nicht zur Verfügung, kann der Gesamtpreis um 50 Prozent gemindert werden, und zwar unabhängig davon, ob Airline oder Veranstalter schuld sind. Das Fehlen ist beiden unverzüglich anzuzeigen. Und die Familie kann vom Veranstalter für jeden Urlaubstag, an dem das Gepäck nicht zur Verfügung steht, Entschädigung verlangen, maximal ca. 1.200 Euro."

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.
Ihre Fälle
Hatten Sie auch Ärger im Urlaub? Dann schildern Sie uns Ihren Fall per Mail: geo-saison@geo.de