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Reiserecht Urlaubsbilder im Internet

Eine Urlaubsbekanntschaft von Herrn B. stellte Bilder ungefragt ins Internet. Herr B. hätte diese Motive lieber wieder offline. Was tun?

Der Fall:

Nach dem Cluburlaub stellt Herr B. zu Hause fest, dass ein Feriengast, mit dem er sich angefreundet hat, Fotos auf seinen Blog gestellt hat, auf denen man ihn in einer Gruppe gut erkennen kann. Die Bilder wurden mit seinem Wissen gemacht, aber von einer Veröffentlichung war nie die Rede. Sie zeigen Motive, die er lieber nicht im Netz haben möchte. Auf die Bitte, die Fotos zu entfernen, reagiert der Urlaubsfreund nicht. Was tun?

Die Antwort des Experten:

"Es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn man Fotos von anderen auf einem Blog oder auf Facebook postet, ohne zu fragen. Grundsätzlich sind alle Fotos nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, wer sie einbinden will, sollte sich immer die Erlaubnis des Fotografierten besorgen. B. kann die Entfernung verlangen und, falls der Freund nicht reagiert oder sich weigert, ihn durch einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen."

Reiserecht: Urlaubsbilder im Internet
© privat

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.

Ihre Fälle

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