Der Fall:
Familie T. macht Urlaub in den Alpen und beschließt spontan, sich einer Trekking-Gruppe anzuschließen. Der Guide versichert, dass die zweitägige Route mit normaler Kondition gut zu bewältigen sei. Offenbar eine Fehlinformation: Nach einem halben Tag können die T.s nicht mehr mithalten und kehren um. Gibt’s Geld zurück?
Die Antwort des Experten:
"Nein. Körperschäden und Folgen, die sich auf Wege oder Höhenlagen zurückführen lassen, sind grundsätzlich selbst zu tragen. Der Guide kann sich weigern, ihm ungeeignet scheinende Gäste mitzunehmen, er hat jedoch keine Untersuchungspflicht."

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.
Ihre Fälle
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