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Reiserecht Was machen bei einer Staatspleite

Warum darf man den Urlaub nicht verschieben, wenn eine Staatspleite diesen bedroht?

Der Fall:

Familie K. hat eine Rundreise durch die USA mit zahlreichen Besuchen in Nationalparks und anderen öffentlichen Einrichtungen gebucht. Zwei Tage vor Antritt führt die US-Haushaltskrise dazu, dass viele Fähren, Museen und Nationalparks bis auf weiteres schließen. Die K.s wollen ihre Reise ins nächste Frühjahr verlegen, doch der Veranstalter lehnt dies ab. Zu Recht?

Die Antwort des Experten:

"Die vielen Ausflüge geben der Reise ihr Gepräge, sodass sich durch den Shutdown in den USA eine wesentliche Reiseleistung erheblich geändert hat. Das deutsche Reiserecht erlaubt der Familie K., kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrpreis auf ein anderes Angebot des Veranstalters umzubuchen. Macht sie davon keinen Gebrauch und reist wie geplant, liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Preises mindestens in Höhe der ausgefallenen Leistungen berechtigt."

Reiserecht: Was machen bei einer Staatspleite
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Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.

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