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Reiserecht Vorsicht, Vorkasse!

Ist es rechtens den gesamten Flugpreis mit einer Zahlung zu verlangen?

Der Fall:

Die Schwestern E. und N. wollen in fünf Monaten zur Hochzeit ihres Bruders nach Australien fliegen und sich schon jetzt ihre Tickets sichern. Die Airline verlangt, dass der gesamte Flugpreis von 3700 Euro sofort bezahlt wird. Das finden E. und N. nicht in Ordnung, sie möchten nur eine Anzahlung leisten. Das Reisebüro, das die Buchung abwickelt, würde ihnen gern entgegenkommen. Doch die Fluggesellschaft lässt nicht mit sich reden.

Die Antwort des Experten:

"In den Economy-Tarifen der Airlines ist in der Regel eine vollständige Vorauszahlung des Flugpreises vorgesehen. Diese Regelung ist insbesondere bei teuren Tickets wenig verbraucherfreundlich, denn es gibt für den gezahlten Flugpreis keine gesetzliche Insolvenzabsicherung. Daher hat der Verbraucherschutz deutsche Airlines wegen dieser Praxis abgemahnt und verklagt. Urteile stehen jedoch noch aus. Viele Airlines bzw. Versicherungen bieten für den Fall einer Pleite einen Versicherungsschutz gegen Zusatzkosten an. Das Reisebüro sollte seinen Kunden diese Versicherung nahelegen."

Reiserecht: Vorsicht, Vorkasse!
© privat

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.

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