Der Fall:
Im Skiurlaub mit seinem siebenjährigen Sohn ist Vater Z. durch eine Meniskusverletzung schon am zweiten Tag lahmgelegt. Da die Woche in den französischen Alpen inklusive Reisekrankenversicherung pauschal gebucht ist und er dem Jungen nicht den Spaß verderben will, lässt er ihn von einer Betreuerin des Hotels fünf Tage lang zur Skischule bringen und dort wieder abholen. Die Zusatzkosten von 260 Euro stellt Z. seiner Reisekrankenversicherung in Rechnung. Doch die lehnt die Forderung ab.
Die Antwort des Experten:
"Leider übernimmt eine Reisekrankenversicherung solche Betreuungsleistungen nicht. Diese Zusatzversicherung gewährt bei Reisen ins Ausland lediglich einen Versicherungsschutz für Heilbehandlung, Krankentransporte und Rücktransporte."

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.
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