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Reiserecht Muss man als Kreuzfahrtgast eine Flugänderung zum Startort hinnehmen?

Der Fall:

Leser S. bucht bei TUI telefonisch eine Kanaren-Kreuzfahrt mit "Mein Schiff 1". Der Hinflug von Hannover nach Gran Canaria soll mittags, der Rückflug um 20 Uhr starten, so die Auskunft. Die Daten sind in der Reisebestätigung aber nicht enthalten. Sechs Wochen vor Abreise erhält S. eine E-Mail von TUI: Der Hinflug starte bereits 4.45 Uhr, also ca. acht Stunden eher als geplant. Muss S. das hinnehmen?

Die Antwort des Experten:

"Da eine Kreuzfahrt eine Pauschalreise ist, hat Veranstalter TUI in der schriftlichen Reisebestätigung zwingend den Tag, die voraussichtliche Zeit der Abreise und Rückkehr zu nennen (§ 6 BGB-InfoV). Da dies bewusst unterblieben ist, können die Reisenden kostenfrei von der Kreuzfahrt zurücktreten. Schließlich ist die Nachtruhe hin, wenn die Airline um 4.45 Uhr startet, um das Flugzeug optimal auszulasten. Verbraucherschutz hat hier eindeutig Vorrang!"

Reiserecht: Muss man als Kreuzfahrtgast eine Flugänderung zum Startort hinnehmen?
© privat

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.

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