Der Fall:
Leser Ferdinand P. hat einen Flug in die USA gebucht. Er checkt am Reisetag online bei der Airline ein und druckt die Bordkarte aus. Unmittelbar danach erkrankt er schwer. Trotz eines medizinischen Attests weigert sich die Reiserücktrittsversicherung, die Stornokosten zu übernehmen. Das Argument: Der Versicherungsschutz ende mit dem Einchecken.
Die Antwort des Experten:
"Mit dem Einchecken im Internet hat die Reise noch nicht begonnnen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die tatsächliche Inanspruchnahme der Flugleistung, also z. B. Gepäckaufgabe oder Sicherheitskontrolle. Storniert der Reisende den Flug vorher wegen einer plötzlichen Erkankung, muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten tragen."

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.
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