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Tierversuche: Quälerei nach EU-Regeln

Wer gern Muscheln isst, ahnt nicht, dass nach EU-Recht dafür massenhaft Mäuse im Labor massakriert werden

Weil Muscheln Algengifte enthalten können, die beim Menschen gelegentlich zu Magen-Darm-Erkrankungen und in Einzelfällen sogar zum Tod führen, sind EU-weit Tierversuche vorgeschrieben. Diese Problematik war eines der Themen beim 12. Kongress über Alternativmethoden zu Tierversuchen im österreichischen Linz (www.zet.or.at/kongress/Linz2004/programm.html).

Für jede Muschelbank, deren Ernte zum Verzehr in den Handel gelangt, muss laut einer EU-Richtlinie zuvor eine Testreihe mit drei Mäusen durchgeführt werden. Diese Versuche sind besonders grausam. Vorschriftsgemäß wird den Mäusen ohne Betäubung Muschelextrakt in die Bauchhöhle gespritzt. Einige der Gifte lähmen die Atmung - die Tiere erleiden einen qualvollen Erstickungstod, der sich über einen ganzen Tag hinziehen kann. Anhand der Dauer des Todeskampfes soll dann berechnet werden, wie hoch die Konzentration des Algengiftes ist. Dabei ist dies "eine extrem unzuverlässige Methode, die sich nicht validieren lässt", sagt Walter Pfaller, Physiologe an der Medizinischen Universität Innsbruck. "Mäuse aus verschiedenen Stämmen reagieren unterschiedlich auf die Gifte. Damit lassen sich die Testergebnisse nicht uneingeschränkt auf den Menschen übertragen."

Dennoch wird besonders in Mittelmeerländern der EU, wie etwa in Italien und Spanien, der Gifttest an Mäusen noch immer durchgeführt. Die Niederlande testen die Giftigkeit von Muscheln an Ratten statt an Mäusen, und die Tiere sterben im Versuch nicht. In Großbritannien werden die Mäuse bis zum tödlichen Ende des Versuchs betäubt. In Deutschland zumindest ist der Tierversuch seit Ende der 1980er Jahre durch ein biochemisches Verfahren (HPLC/ MS) ersetzt worden. "Damit kann nicht nur auf Tierleid verzichtet werden. Es liefert zudem wesentlich präzisere und zuverlässigere Ergebnisse als der Tierversuch", sagt die Tierärztin Ursula Sauer von der Akademie für Tierschutz in Neubiberg bei München. Dies lasse sich auch daran erkennen, dass in Deutschland in dieser Zeit kein einziger Fall einer derartigen Muschelvergiftung aufgetreten sei.

Umso mehr erstaunt ein Gesetzeskonflikt. Einerseits hat die EU 1986 beschlossen, Tierversuche zu reduzieren und Ersatzmethoden zu fördern. Andererseits schreibt eine EU-Richtlinie von 1991 den Test an Mäusen verbindlich vor, obwohl wissenschaftlich anerkannte Alternativmethoden existieren. Der Gifttest an Mäusen ist vorgeschrieben und verboten zugleich: Deutschland und Großbritannien wurden von der Europäischen Kommission sogar abgemahnt, weil ihre Prüfverfahren nicht mit den Vorschriften der EU-Richtlinie übereinstimmen. "Solche Probleme sind an der Tagesordnung, wenn man sich mit dem Ersatz von Tierversuchen beschäftigt", sagt Sauer.

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GEO Nr. 12/04 - Das Unbewusste

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