
Männliche Küken werden in der Massenzucht meist kurz nach ihrer Geburt getötet, da sie keinen ökonomischen Nutzen haben: Die Tiere können weder Eier legen, noch sind sie für die Mast geeignet. Im münsterländischen Senden hat die Staatsanwaltschaft nun erstmals Anklage gegen eine Brüterei wegen dieser Praxis erhoben.
Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist in Deutschland strafbar. De facto dulden aber Behörden und Regierungen die massenhafte Vernichtung von männlichen Eintagsküken. Anzeigen verliefen deshalb bislang im Sand. Den Brütereien wird meist ein sogenannter "Verbotsirrtum" zugebilligt. Das heißt: Die Betriebe seien sich über das Verbotene ihrer Taten nicht bewusst gewesen, weshalb sie ohne Strafe davonkamen. Im vorliegenden Fall hätte die Brüterei aber bereits seit 2013 wissen können, dass sie unrechtmäßig handelt. Die Tierschutzorganisation Peta hatte den Betrieb damals angezeigt.
Ob der Vorstoß der Staatanwaltschaft Münster zugelassen wird, muss nun das Landgericht entscheiden. Im Zweifel wolle man das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof tragen, weil es sich um ein bundesweites Problem handele. Peta bezeichnete die Klage als "historischen Durchbruch".
Auch Landwirtschaftsminister Schmidt will gegen das Töten vorgehen
Die Praxis des sogenannten Kükenschredderns wird seit Jahren diskutiert. Schon 2013 hatte Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland vergeblich versucht, die Praxis zu verbieten. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will gegen das Töten männlicher Küken vorgehen. "Mein Ziel ist es, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört", so Schmidt. Ein Verbot ohne Alternative sei jedoch der falsche Ansatz. Schmidt setzt auf eine wissenschaftliche Lösung, mit der schon kurz nach dem Legen des Eis das Geschlecht des Tieres erkannt werden kann. Bislang gilt diese Methode allerdings nicht als praxistauglich.