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Frage 1 von 1
Was ist im Garten gesetzlich verboten?
a) Fallobst von Nachbars Apfelbaum zu essen
b) Katzenbesuch in Nachbars Garten
c) sonntags den Rasen zu mähen
Achtung Auflösung!
Hier finde Sie die Antworten zur Überprüfung:
Frage 1 von 1
Was ist im Garten gesetzlich verboten?
a) Fallobst von Nachbars Apfelbaum zu essen ❌
b) Katzenbesuch in Nachbars Garten ❌
c) sonntags den Rasen zu mähen ✔️
In Wohngebieten dürfen an Sonn- und Feiertagen Rasenmäher nicht benutzt werden. Das Obst von Nachbars Baum ist sein Eigentum, auch wenn der Zweig über den Zaun hängt. Wenn die Früchte allerdings in den eigenen Garten fallen, darf genascht werden. Der Katzenbesuch aus der Nachbarschaft ist erlaubt, zumindest durch ein bis zwei Katzen. Denn es ist ein natürliches Verhalten der Tiere, dass sie durch die Gärten streunen.