Mehr als 100 Millionen Tonnen Meeresfische und -früchte verbraucht die Weltbevölkerung im Jahr - und betreibt dafür einen maßlosen Raubbau am Reichtum der See: Inzwischen sind rund drei Viertel aller Bestände fast oder ganz überfischt. Doch nach wie vor werden in internationalen Abkommen die Fangquoten viel zu hoch angesetzt, und immer noch gibt es etwa für die EU-Fischerei keine Pflicht zur Verwertung des so genannten "Beifangs", weswegen zum Beispiel für eine Scholle, die in den Handel gelangt, drei tot über Bord gehen.


Die Überfischung hat mittlerweile dermaßen alarmierende Ausmaße angenommen, dass starke Worte nicht übertrieben erscheinen – und irritierende Aktionen erlaubt sind. Deswegen legte die Hamburger Werbeagentur Kolle Rebbe zum Erscheinen der Juni-Ausgabe von GEO am Timmendorfer Strand (Ostsee) und am Hamburger Elbstrand große Trauerkränze aus. Die Inschrift auf der Schärpe: "Wir gedenken der Artenvielfalt der Meere."
"Natürlich kann es sein, dass die Verwendung von Trauerkränzen polarisiert", sagt Julia Duden, Marketingleiterin bei GEO. "Doch wir glauben, dass die Menschen die Aktion verstehen, wenn sie erfahren, mit welcher Dreistigkeit und teilweise sogar krimineller Energie eine unserer Lebensgrundlagen geplündert wird." In der Tat reagierten viele Strandspaziergänger vor den Kränzen mit spontaner Zustimmung.
Unterdessen haben sich Vertreter aus sieben Staaten der Europäischen Union unter dem Druck der öffentlichen Meinung auf eine Strategie zum Monitoring und zur Überwachung der Kabeljau-Bestände in der Nordsee, im Kattegat, Skagerarrak und im Osten des English Channel geeinigt. So wollen Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Schweden die Überwachung speziell solcher Schiffe intensivieren, deren Fanggerät auf Kabeljau ausgelegt ist oder ihn auch nur als Beifang treffen könnte.
Auch Handel und Weitertransport von Kabeljau sollen kontrolliert werden und Inspektions-Boote sowie Flugzeuge einer Nationalität die Fischereizonen der anderen Mitgliedsstaaten durchfahren oder überfliegen dürfen. In ihrer Effizienz werden die Überwachungs-Teams bei der Verfolgung grenz-kreuzender Schiffe allerdings auf typisch europäische Weise gebremst: Sie müssen vorher die Zustimmung des angesteuerten Landes einholen und sollen mindestens einen Kontrolleur der betreffenden Nation mit an Bord haben.
