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21. März 2011
Im Dschungel der Verordnungen
Es gibt Worte, die lahmen zwischen Zunge und Zäpfchen. »Verordnungen« ist so eines auf Deutsch, »ordenanzas« lautet das Pendant auf Spanisch. Städte in Spanien haben ihre eigenen »ordenanzas«, die von der »Benutzung öffentlicher Sportstätten« über »Fliegende Händler« und »Kennzeichen von Mopeds« bis hin zu »Verordnungen zu Zeitungs- und Süßwarenkiosken auf öffentlichem Grund« reichen. Kurzum: das Grundgesetz des urbanen Alltags.
© Andreas DrouveAuch in der Traumstadt Barcelona mit ihrem Erbe
von Meisterarchitekt Antoni Gaudí
gibt es alptraumhafte Verordnungen
Im Wesentlichen steht dahinter, den Menschen zu jeder Gelegenheit auf Zuchtmeisterart einen Benimm- und Verhaltenskodex an die Hand zu geben. So macht man aus Bürgern Wutbürger. Auf lokalen Ebenen wird – gänzlich uneinheitlich, versteht sich – durchnormiert, reguliert und reglementiert, was zuweilen nicht einmal Eurokraten geschafft haben. Und Eurokraten haben mit Vorgaben zum Fassungsvermögen von Kondomen und Krümmungsgraden von Gurken (oder anders herum?) schon viel geschafft. Ob europaweit der Durchmesser von Goldfischgläsern, Stecknadelköpfen und Wattestäbchen oder der Mindestabstand von Wurzeln nebeneinander wuchernder Achselhaare standardisiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Fest steht, dass in Madrid alleine die »Verordnung zu den Erfordernissen der Dienste von Bestattungsunternehmen« acht eng beschriebene Seiten füllt.
Geregelt ist darin, dass der Leichenhalle eine Cafeteria angeschlossen zu sein und im Saal der Thanatopraxie ein Tisch aus rostfreiem Edelstahl mit der Vorrichtung von Zu- und Ablauf von Wasser zu stehen hat. Generell muss die ästhetisch und hygienisch einwandfreie Behandlung der Leichname gegeben sein – womöglich für den Fall, dass sich plötzlich jemand im fleckigen Totenhemd aufrichtet und Einspruch erhebt.
© Andreas DrouveGranada (hier die Alhambra)
bleibt ebenfalls von skurrilen
Gesetzen nicht verschont.
Natürlich passen auch in Spanien Verordnungen auf keinen Handzettel. Es sind Mammutwerke, die ganze Festplatten füllen. Mit Bergen an Paragrafen gibt man dem Steuerzahler ein wenig von dem zurück, was mit seinem Geld geschehen ist: einen Arbeitsnachweis des Amtes und eine Handreichung, wo man sich wie zu verhalten und was man wann zu unterlassen hat. Nun, in einem Land, dessen Hauptstadt, Madrid, vor Jahrhunderten als schmutzigste in Europa galt, kann sicher der Hinweis nicht schaden, dass es heutuzage nicht statthaft ist, »physiologische Notwendigkeiten« auf der Straße oder in Grünanlagen zu verrichten. In den Verordnungen von Granada und Barcelona finde ich »defäkieren, urinieren, spucken« als plakative Beispiele.
Laut Verordnungen sind zum Wohle des Zusammenlebens in der Nachbarschaft gemeinhin »unnötige Geräusche« zu vermeiden, darunter Schreie, Türenschlagen, Sprünge, Tänze und Gesänge, vor allem während der Stunden der Nachtruhe. Fernseher, selbst Radios, dürfen auf öffentlichem Terrain nur mit Amtserlaubnis eingeschaltet, weder Wände noch Bäume mit Graffitis verunziert werden. Untersagt ist es, ein Werbeschild auf sein Autofenster zu klemmen, außerhalb gekennzeichneter Bereiche »akrobatische Übungen mit Fahrrädern« zu vollführen und während der mittaglichen Siesta übermäßig Lärm auszustoßen.
Ohne behördliches Einverständnis sind in der Öffentlichkeit Massagen, Tarot und Tätowierungen verboten. Gleiches gilt für den Open-air-Genuss alkoholischer Getränke »aus Glasbehältern und Dosen«, es sei denn, man nimmt die Drinks auf autorisierten Terrassen zu sich. In Kneipen, Cafés und Restaurants, ergänzt das Landesgesetz, darf man nicht mehr rauchen. Zu Kliniken und Gesundheitszentren müssen Abdampfer einen Mindestabstand von fünfzig Metern wahren; als Raucher in Spanien sollte man stets ein Maßband bei sich führen oder darauf achten, die korrekte Schrittlänge einzustellen. Nicht statthaft ist es, Hunde in Aufzügen oder Parks unangeleint zu lassen. Hohe Ordnungsstrafen riskieren jene, die sich »sexuellen Praktiken auf öffentlichem Gelände« hingeben.
© Andreas DrouveKneipenschild mit Hinweis »Rauchen verboten«
(Prohibido fumar)
Wie sagt Jesús, mein spanischer Schwiegervater, immer: »Gesetze haben wir genug im Land, nur kontrolliert kaum jemand, dass sie eingehalten werden.« Da muss ich ihm zustimmen, da mich beim Joggen regelmäßig unangeleinte Hunde verfolgen und ich im Vorbeilaufen – mehr als einmal – zum Zeugen »sexueller Praktiken auf öffentlichem Gelände« werden durfte. In Spaniern steckt halt ein gewichtiges Stück Anarchie, bei Volksfesten spielen die Vorschriften ohnehin keine Rolle. Dann gehen nicht einmal mehr die Polizisten ans Telefon, weil sie wahrscheinlich irgendwo mitfeiern. In Zivil.
Was ist, frage ich mich zum Abschluss, wenn ich ein »animal potencialmente peligroso« halten möchte? Also ein »potenziell gefährliches Tier«, wie es in meiner Wahlheimatstadt Pamplona in der »Verordnung zum Besitz von Tieren« heißt. Zum Beispiel einen Staffordshire Bullterrier, eine Argentinische Dogge oder einen Neapolitanischen Mastiff. Laut Verordnung gilt, ein psychologisches Gutachten für mich und den Abschluss einer zivilrechtlichen Versicherung für das Tier beizubringen. Oder war es umgekehrt? Darüber hinaus muss ich volljährig und bereit sein, die jährliche Steuer zu entrichten.
© Andreas DrouveDa gibt es keinen Unterschied zu
Mitteleuropa - typische Amtsstube im
Rathaus von Santander, Kantabrien
Kritischer wird es beim Antrag auf die entsprechende Hundehalterlizenz, wenn es um das Vorstrafenregister geht. Ich darf nicht wegen Mordes oder Folter verurteilt worden sein, darf mich nicht nachweislich gegen die »sexuelle Freiheit und das öffentliche Gesundheitswesen« aufgelehnt und weder einer terroristischen Vereinigung noch einer Drogenschmugglerbande angehört haben. Na, wenn das so streng gehandhabt wird, kann ich mir wahrscheinlich kein »potenziell gefährliches Tier« zulegen. Aber ich werde selber zu einem, wenn ich solche Verordnungen lese. Was wiederum schlecht ist für meine Frau. Dann muss Cristina in Zukunft den Antrag stellen, mich halten zu dürfen.
© Andreas DrouveAuch in der Traumstadt Barcelona mit ihrem Erbe von Meisterarchitekt Antoni Gaudí
gibt es alptraumhafte Verordnungen
Geregelt ist darin, dass der Leichenhalle eine Cafeteria angeschlossen zu sein und im Saal der Thanatopraxie ein Tisch aus rostfreiem Edelstahl mit der Vorrichtung von Zu- und Ablauf von Wasser zu stehen hat. Generell muss die ästhetisch und hygienisch einwandfreie Behandlung der Leichname gegeben sein – womöglich für den Fall, dass sich plötzlich jemand im fleckigen Totenhemd aufrichtet und Einspruch erhebt.
© Andreas DrouveGranada (hier die Alhambra) bleibt ebenfalls von skurrilen
Gesetzen nicht verschont.
Laut Verordnungen sind zum Wohle des Zusammenlebens in der Nachbarschaft gemeinhin »unnötige Geräusche« zu vermeiden, darunter Schreie, Türenschlagen, Sprünge, Tänze und Gesänge, vor allem während der Stunden der Nachtruhe. Fernseher, selbst Radios, dürfen auf öffentlichem Terrain nur mit Amtserlaubnis eingeschaltet, weder Wände noch Bäume mit Graffitis verunziert werden. Untersagt ist es, ein Werbeschild auf sein Autofenster zu klemmen, außerhalb gekennzeichneter Bereiche »akrobatische Übungen mit Fahrrädern« zu vollführen und während der mittaglichen Siesta übermäßig Lärm auszustoßen.
Ohne behördliches Einverständnis sind in der Öffentlichkeit Massagen, Tarot und Tätowierungen verboten. Gleiches gilt für den Open-air-Genuss alkoholischer Getränke »aus Glasbehältern und Dosen«, es sei denn, man nimmt die Drinks auf autorisierten Terrassen zu sich. In Kneipen, Cafés und Restaurants, ergänzt das Landesgesetz, darf man nicht mehr rauchen. Zu Kliniken und Gesundheitszentren müssen Abdampfer einen Mindestabstand von fünfzig Metern wahren; als Raucher in Spanien sollte man stets ein Maßband bei sich führen oder darauf achten, die korrekte Schrittlänge einzustellen. Nicht statthaft ist es, Hunde in Aufzügen oder Parks unangeleint zu lassen. Hohe Ordnungsstrafen riskieren jene, die sich »sexuellen Praktiken auf öffentlichem Gelände« hingeben.
© Andreas DrouveKneipenschild mit Hinweis »Rauchen verboten« (Prohibido fumar)
Was ist, frage ich mich zum Abschluss, wenn ich ein »animal potencialmente peligroso« halten möchte? Also ein »potenziell gefährliches Tier«, wie es in meiner Wahlheimatstadt Pamplona in der »Verordnung zum Besitz von Tieren« heißt. Zum Beispiel einen Staffordshire Bullterrier, eine Argentinische Dogge oder einen Neapolitanischen Mastiff. Laut Verordnung gilt, ein psychologisches Gutachten für mich und den Abschluss einer zivilrechtlichen Versicherung für das Tier beizubringen. Oder war es umgekehrt? Darüber hinaus muss ich volljährig und bereit sein, die jährliche Steuer zu entrichten.
© Andreas DrouveDa gibt es keinen Unterschied zu Mitteleuropa - typische Amtsstube im
Rathaus von Santander, Kantabrien
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Andreas Drouve stammt aus dem Rheinland. Mitte der 1990er hat er seinen Lebensmittel-