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15 Monate auf Bewährung für prügelnden Lehrer (02.09.04)
Er zog Grundschüler an den Ohren, quetschte Finger und schlug mit Faust, Lineal und Zeigestock auf Kinderköpfe. Dafür bestrafte das Amtsgericht Braunschweig einen 61-jährigen Lehrer wegen Körperverletzung und Nötigung. Er erhielt 15 Monate Gefängnis, die allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der inzwischen "aus gesundheitlichen Gründen" pensionierte Beamte muß also nicht in den Knast, sich aber zum Beispiel regelmäßig bei seiner örtlichen Polizeiwache melden, sich Auslandsreisen genehmigen lassen und 3000 Euro Geldbuße zahlen.
In Deutschland ist die Prügelstrafe im Klassenzimmer lange schon verboten. In den USA dagegen ist das so genannte "Paddling" noch in 22 von insgesamt 50 Bundesstaaten erlaubt. Dort dürfen Lehrer Schüler mit einem paddelartigen Holzstück verhauen. Striemen und Blutergüsse am Po sind die Folgen. Allerdings wächst die Zahl der Prügel-Gegner. Und nur die wenigsten Lehrer machen vom "Paddling" auch tatsächlich Gebrauch.
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