Gesundheit auf Reisen
Gesund reisen
Wenn es um Reisekrankheiten geht, kennt sich kaum jemand besser aus als die Ärzte vom Hamburger Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Auf dieser Seite finden Sie das ständig aktualisierte Wissen der Experten: über Gesundheitsrisiken, deren Behandlung und Vorbeugung

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Reisemedizinisches Zentrum am Bernhard-Nocht-Institut
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Reisen mit Haustieren

Reisen mit Haustieren  

Seit 2004 ist ein Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen, Pflicht.

Quelle: http://costaricaembassy.be

Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen.
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.

Die Mitgliedstaaten Irland, Schweden un das Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.

 

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Für Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, sieht die EU Rechtsvorschrift Folgendes vor:

  • Die Einreise dieser Tiere nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen.
  • Die Einreise dieser Tiere in die übrigen Mitgliedstaaten kann gestattet werden, sofern ein Ausweis für sie mitgeführt wird und sie bis dahin an ihrem Geburtsort gehalten wurden, ohne mit wild lebenden, möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies gilt auch für Welpen, die noch von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.

Die inhaltlichen Anforderungen der EU-Regelungen müssen seit 2004 erfüllt werden.

Quelle: http://urlaub-mit-hund.themental.de

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausweismuster werden den Tierarztpraxen von den drucklegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt.


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RMZ, 08.03.2012




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