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Gesundheit auf Reisen
Gesund reisen
Wenn es um Reisekrankheiten geht, kennt sich kaum jemand besser aus als die Ärzte vom Hamburger Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Auf dieser Seite finden Sie das ständig aktualisierte Wissen der Experten: über Gesundheitsrisiken, deren Behandlung und Vorbeugung

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Gelbfieber-Merkblatt: Kreuzfahrtschiffe

Gelbfieber-Merkblatt für Reisende auf Kreuzfahrtschiffen

Bildquelle: Melanie Kiel


Einführung
Gelbfieber ist in den tropischen Wald- und Buschregionen Afrikas und Südamerikas verbreitet. Frei von Gelbfieber sind: Asien, Europa, Nord- und Mittelamerika bis zur Grenze zwischen Costa Rica und Panama, sowie Afrika südlich von Sambia und Südamerika südlich der Nordregion Argentiniens.

Gelbfieber ist eine Virus-Erkrankung, die von ganztägig aktiven Moskitos (Typ: Aedes aegypti) zwischen Affen und anderen Tieren übertragen wird. Infektionen auf den Menschen sind in den betroffenen Gebieten möglich. Die Erkrankung beginnt mit hohem Fieber, Schüttelfrost und Muskelschmerzen. Im Verlauf kann es zu Einblutungen in die Haut, Blutungen aus Darm und Mund, sowie Leber- und Nierenversagen mit Todesfolge kommen.

Das Gelbfieber- und das im städtischen Umfeld oft relativ häufig übertragene Denguefieber-Virus gehören zur gleichen Erregergruppe. Beide Viren werden durch die gleiche Mücke verbreitet. Es besteht daher weltweit Sorge, dass Gelbfieberepidemien in Städte oder in Regionen, die bisher nicht betroffen waren, hineingetragen werden könnten.

Impfbestimmungen
Wegen der Schwere der Erkrankung haben zahlreiche Länder Vorkehrungen getroffen, um eine Einschleppung von Gelbfieber zu verhindern. Für die Einreise in einige besonders stark von Gelbfieber betroffene Staaten, wie zum Beispiel westafrikanische Länder, muss ein gültiges Gelbfieber-Impfdokument vorgelegt werden. Für Länder mit eher geringerem Risiko wird die Impfung empfohlen, wenn sich die Reisenden innerhalb dieser Länder in Risikogebieten aufhalten. Sie ist außerdem in diesen Ländern mit eher geringerem Risiko vorgeschrieben, wenn die Reisenden aus Ländern einreisen, in denen ebenfalls Gelbfieber vorkommt.

Bei der Einreise aus Gebieten mit Gelbfiebervorkommen (z.B. Brasilien) in Länder ohne Gelbfieber, in denen jedoch die Überträgermücke vorkommt (z.B. Indien), können die dortigen Zollbehörden ebenfalls die Vorlage eines gültigen Impfdokumentes verlangen. Kurioserweise besteht diese Vorschrift auch dann, wenn sich Reisende während des Brasilienaufenthaltes nur in Regionen aufhielten, die frei von Gelbfieber sind, zum Beispiel in den südlichen Landesteilen Brasiliens.

Impfung
Gegen Gelbfieber bietet eine Impfung mit abgeschwächten, aber lebenden Viren einen sicheren Schutz, der mindestens zehn Jahre anhält. Geimpfte machen nach einer Impfung eine sehr milde, „grippeähnliche“ Infektion durch, daher sind ein intaktes Immunsystem und gesunde Organfunktionen (u.a. der Leber) erforderlich.

Seit Beginn der 2000er Jahre wurde über seltene, aber z.T. schwere Nebenwirkungen (Leber- oder Hirnentzündung und Nervenschäden) und auch Organversagen mit tödlichem Ausgang berichtet. Neben höherem Alter fand sich bei mehreren Betroffenen eine Entfernung der für die Immunabwehr wichtigen Thymusdrüse.

Die Impfung darf nur von speziell dafür zugelassenen Gelbfieberimpfstellen durchgeführt und dokumentiert werden. Für Gelbfieberimpfungen zugelassene Ärzte sind auf der Internetseite der Deutschen Tropenmedizinischen Gesellschaft (www.dtg.org) verzeichnet.

Bildquelle: Irina Klein

Impfeinschränkungen
Wenn Regionen mit einem tatsächlich bestehenden Gelbfieberrisiko aufgesucht werden (Urwaldregionen), besteht bei gesunden Reisenden keine Einschränkung in der Anwendung des Impfstoffs. Für Reisende mit intakter Immunabwehr besteht bei Reisen in tatsächlichen Risikogebieten, ein deutlich höheres Risiko an Gelbfieber zu erkranken, als eine schwere Erkrankung nach einer Gelbfieberimpfung zu entwickeln. Diese Nutzen-Risiko-Beurteilung kann sich ändern, wenn im Reisegebiet kein oder nur sehr selten Gelbfieber vorkommt, das Alter deutlich über sechzig Jahren liegt oder schwere Erkrankungen bestehen. In jedem Fall prüft der impfende Arzt kritisch, ob Gegenanzeigen für die Durchführung einer Gelbfieberimpfung vorliegen und bespricht dies mit den Reisenden.

Beispiele für Gegenanzeigen für die Durchführung einer Gelbfieberimpfung sind:

  • Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Eier oder Hühnereiweiß
  • Schwerwiegende Überempfindlichkeitsreaktionen nach früherer Gelbfieberimpfung, oder nach Gabe von Impfstoffen mit ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Impfstoffe auf Hühnereiweißbasis wie Influenza- oder Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffe)
  • Immunschwäche durch spezielle Krankheiten, bestimmte Medikamente, Verdacht auf Thymusdrüsenerkrankung
  • Vorliegen schwerwiegender Organerkrankungen (Leber, Niere, u.a.)

Wenn eine Impfung aufgrund der Nutzen-Risiko-Abwägung zu risikoreich erscheint, kann ein behandelnder Arzt diese Einschätzung mit einem so genannten „Exemption Certificate” bescheinigen. Ein solches Zertifikat kann von Zollbehörden anerkannt werden, ohne dass sie nach internationalem Recht dazu verpflichtet sind.

Exemption Certificate:

  • Englisch: Exemption certificate. Vaccination not possible for medical reasons.
  • Spanisch: Certificado d’ exeptión. No se puede vacunar por razónes medicales.
  • Französisch: Certificat d’ exeption. Une vaccination n’est pas possible pour des raisons de santé.
  • Italienisch: Certificato di esenzione. Una vaccinazione non è possibile per motivi medici.
  • Portugiesisch: Certificado de exepção. Não es possivel vacinar por razões médicas.

Weitere Informationen

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MG, SH, 11.09.2012