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Grüner Etikettenschwindel
Immer mehr Produkte werden als "nachhaltig", "ökologisch" oder einfach "natürlich" beworben. Auch solche, die es gar nicht sind. Verbraucher- und Umweltschutzverbände gehen gegen das Greenwashing gerichtlich vor
Engagement für hohe soziale Standards, für Umwelt- und Klimaschutz - so etwas kommt bei modernen Konsumenten gut an. Eine Verbraucherbefragung der PR-Firma Edelman aus dem vergangenen Jahr ergab, dass der Umweltschutz für 74 Prozent der deutschen Konsumenten das wichtigste Thema ist - und damit auch ihre Kaufentscheidungen beeinflusst. Das wissen auch die Hersteller von Konsumartikeln. Folgerichtig bewerben sie immer mehr ihrer Produkte als "umweltfreundlich", "fair", "nachhaltig", "ökologisch" oder einfach "natürlich".
Zum Beispiel Autohersteller. Sie haben schon vor Jahren verstanden, dass sie mit dem Thema Nachhaltigkeit beim Käufer punkten können. Opel warb für seinen "Insignia ecoFlex" mit einem "umweltfreundlichen CO2-Ausstoß". VW dagegen versprach dem potenziellen Käufer eines "Phaeton" "Fahrspaß mit reinem Gewissen" und "höchste Umweltverträglichkeit". 2009 mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen beide Autobauer erfolgreich ab. Die Werbung unterblieb.

Auch in den Supermarktregalen grünt es: Bis vor kurzem bewarb der Discounter Lidl Textilien aus Lyocell-Faser als "Naturprodukt". Doch mit der Natur war es nicht weit her: "Die Faser wird zwar aus Zellulose hergestellt, aber die ist chemisch so stark aufbereitet, dass man nicht von einer Natur- sondern von einer Chemiefaser sprechen muss", sagt Dirk Petersen, Umweltexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer mahnten Lidl ab. Der Discounter versprach, die irreführende Werbung zu unterlassen.
Im vergangenen Jahr hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Lidl schon einmal ins Visier genommen. Damals warb die Ladenkette in ihren Prospekten: "Wir lehnen grundsätzlich jegliche Form von Kinderarbeit oder Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in den Produktionsstätten unserer Waren ab. Wir sichern diese Standards nachhaltig." - Ein Lippenbekenntnis, wie die Verbraucherschützer zeigen konnten: Sie deckten, unterstützt von der Clean Clothes Campaign, Missstände bei Zulieferern in Bangladesch auf. Arbeiterinnen in verschiedenen Nähereien hatten von schlechter und undurchsichtiger Vergütung berichtet, von Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von Frauen. Lidl ruderte zurück und unterließ die imagefördernde Behauptung.
Expertise ist gefragt
Ob "grüne" Produkte halten, was sie versprechen, das kann der Verbraucher am Supermarktregal oft kaum beurteilen. Umso wichtiger, dass Umwelt- und Verbraucherverbände Werbekampagnen und Verpackungen mit kritischem Sachverstand unter die Lupe nehmen. Sie sehen sich Label, Umweltbilanzen und Zertifikate an und können Anbietern auf die Finger klopfen, wenn ein Produkt aus ihrer Sicht tatsächlich einmal falsch oder irreführend beworben wird. Grundlage dafür ist das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb". Das Gesetz regelt, was "Verbrauchertäuschung" und "irreführende Werbung" ist. Danach darf der Hersteller nichts Unwahres von seinem Produkt behaupten, nur um dessen Absatz zu fördern.
Das gilt etwa auch für Selbstverständlichkeiten. Ein Beispiel: der Aufdruck "Frei von FCKW" auf einer Spraydose. Das ozonschädigende Treibmittel ist schon seit Jahren in Spraydosen verboten. Wer also ein FCKW-freie Spraydose kauft, tut der Umwelt - anders als der Aufdruck suggeriert - keinen besonderen Gefallen, erläutert Dirk Petersen. Ebenso unzulässig ist es, einen Kühlschrank mit der Effizienzklasse A+ als "besonders energieeffizient" zu bezeichnen. "Es gibt nämlich noch zwei bessere Klassen, A++ und A+++", sagt Petersen.
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